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   BSG, 21.06.1978 - 3 RK 96/76   

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https://dejure.org/1978,3325
BSG, 21.06.1978 - 3 RK 96/76 (https://dejure.org/1978,3325)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1978 - 3 RK 96/76 (https://dejure.org/1978,3325)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 3 RK 96/76 (https://dejure.org/1978,3325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Pflichtversicherungsverhältnis - Bezug von Arbeitslosengeld - Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1674
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Der 3. Senat des BSG hat allerdings entschieden, daß die Versicherung nach § 155 AFG eine freiwillige Versicherung verdrängt (SozR 4100 § 155 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80

    Krankengeld; Verwaltungsakt; Pflichtversicherung; Rücknahme; freiwillig

    Allein durch diesen tatsächlichen Bezug wurde kraft Gesetzes das krankenversicherungsrechtliche Pflichtversicherungsverhältnis begründet (vgl. u.a. BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5) und zwar rückwirkend von dem Tage, ab dem die Bezugsberechtigung anerkannt wurde und der Leistungsbezug an die Stelle der versicherungspflichtigen Beschäftigung trat (§ 155 Abs. 2 Satz 1 und 2 AFG i.V.m. § 306 Abs. 1 RVO; vgl. auch BSG SozR 4100 § 159 Nrn. 1 und 2; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. September 1976 in Breithaupt 1977, S. 652; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Anm. 6 zu § 306).

    Ob für versicherungsberechtigte Mitglieder von Ersatzkassen, für die § 312 Abs. 1 RVO nicht gilt (BSG SozR 2200 § 517 Nr. 4), etwas anderes gilt (vgl. dazu BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5; Urteil vom 22. Januar 1981 - 8/8a RK 12/79), kann hier dahinstehen.

    Schließlich kommt auch der Neuanmeldung des Gewerbebetriebes am 11. Februar 1979, für die allein durch den tatsächlichen Leistungsbezug ab 28. September 1979 begründete Pflichtmitgliedschaft in der KVdA keinerlei Bedeutung zu, selbst wenn infolgedessen die Voraussetzungen für die Arbeitslosenhilfe nicht mehr vorgelegen hätten (BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5).

    Denn nach § 158 Abs. 1 AFG ist aus der KVdA als Krankengeld vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an der Betrag zu gewähren, auf den der Versicherte zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Anspruch hatte bzw. den er gehabt hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig geworden wäre (BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5).

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

    Sie ergibt sich aus der Vorschrift des § 157 Abs. 1 AFG, die ihrerseits an die Regelung in § 155 AFG und damit an den tatsächlichen Bezug von Unterhaltsgeld anknüpft (BSG Urteile vom 21. Juni 1978 - 3 RK 96/76 - und vom 19. Oktober 1983 - 3 RK 7/82 - SozR 4100 § 155 Nrn. 5 und 10; Urteil vom 19. Dezember 1979 - 8 b/3 RK 12/77 - SozR 2200 § 311 RVO Nr.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2019 - L 4 KR 625/16
    Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 2 SGB V a.F. bleibt die Versicherungspflicht auch dann bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juni 1978 - 3 RK 96/76, SozR 4100 § 155 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 12.12.1979 - L 4/Kr 54/77
    Sind der Versicherungsfall der Krankheit und die Arbeitsunfähigkeit während einer freiwilligen Mitgliedschaft eingetreten, so steht der Bezug von Arbeitslosenhilfe der Weitergewährung des Krankengeldes aus der freiwilligen Versicherung nicht entgegen (Abgrenzung zu BSG 1978-06-21 3 RK 96/76 = SozR 4100 § 155 Nr. 5).
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